English Version below
Generelle Infos 2016
Camping
Der Campingplatz öffnet um 8.00 Uhr am 01.09.2016 und schließt um 14.00 Uhr am 04.09.2016.
Pro Person muss ein Müllpfand von 5 Euro hinterlegt werden. Diese 5 Euro bekommt ihr wieder, wenn ihr bei der Abreise einen vollen Müllsack abgebt. Sollte euer Zeltplatz weiterhin stark verschmutzt sein (weil noch weitere Personen dort zelten), bringt ihr bitte einen weiteren vollen Müllsack mit. Die Helfer arbeiten die Tage schon sehr hart, deswegen wäre es eine freundliche Unterstützung, wenn ihr euren Müll soweit wie möglich beseitigen könnt. Es steht auch ein großen Container auf dem Campingplatz. Dort könnt ihr euren Müll jederzeit entsorgen.
Das Camping Ticket kostet 5,00 Euro pro Person. Wenn ihr ein Hotel habt, braucht ihr kein Campingticket zu kaufen.
Ihr könnt euer Auto / Wohnwagen / Mofa direkt neben eurem Zelt parken. Auch der Aufbau von Pavillons ist gestattet.
Auf dem Campingplatz befindet sich ein kleiner Skatepark. Diesen dürft ihr benutzen, aber haltet ihn sauber.
Kostenlose Duschen befinden sich am Stadion, dass um die Ecke liegt. Es öffnet täglich von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Kostenlose Wcs findet ihr auf dem Campingplatz, welche 24std täglich für euch geöffnet sind. Auf dem Festivalgelände wird es ebenfalls Toiletten geben.
Schwimmbad
Sollte es das Wetter zu lassen, wird das Schwimmbad für die Deathfeast Besucher geöffnet. Alle Besucher die ein Drei-Tages-Ticket gekauft haben, bekommen einen ermäßigten Eintritt ins Schwimmbad. Beim Eintritt müsst ihr euer Festivalbändchen vorzeigen und ihr müsst nur den ermäßigten Preis von 2 Euro für den Eintritt bezahlen. Perfekt für alle, die morgens die Duschen im Stadion verpasst haben.
Essen / Trinken
Das Mitbringen von eigenen Getränken und eigenen Speisen ist auf dem Campinggelände gestattet. Auf dem Festivalgelände müssen die Getränke und das Essen von den stationären Anbietern gekauft werden. Eigene Getränke und eigenes Essen sind auf dem Festivalgelände nicht möglich. Eure Taschen werden auch danach konrolliert.
Sanitäter
Wir sind nur ein kleines Festival mit unter 1000 Besuchern. Sanitäter sind deshalb bei uns nicht anzutreffen. Wir werden aber einpaar Utensilien dabei haben, um euch bei Verletzungen weiter helfen zu können. Aber bedenkt, dass größere Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden müssen.
___________________________________________________________________________________________
General Informations 2016
Camping
The campsite will open at 8:00 AM on 01 September 2016 and closes at 2:00 PM on 04 September 2016.
A garbage deposit of 5 Euro must be paid by every person who uses the campsite. You get the 5 Euro back, when you bring a full garbage bag to us after you leave the festival. If your campground still very dirty (because another people camp there), than just bring a second garbage bag with you. The volunteers have to work hard the whole days, so it would be a kind support, if you can eliminate your own waste as much as possible. There is also a large container at the campsite. There you can throw your garabe in, anytime.
The camping ticket costs 5,00 Euro per person. If you have a hotel, you do not need to buy a camping ticket.
You can park your car / caravan / moped right next to your tent. The construction of pavilions is permitted.
There is a small skate park at the campsite. You can use it, but keep it clean.
Free showers are located at the stadium, that is around the corner. It is open daily 8:00 AM to 11:00 AM.
Free Toilets can be found at the campsite, which are open 24hrs for you. There will also be toilets on the festival ground.
Swimming Pool
When the weather is good, there will be a outdoor swimming pool for the visitors of the Deathfeast Open Air. All visitors who bought a three-day ticket, get a discounted on the entry to the pool. Upon entering you have to show your festival wristband and you have only to pay a price of 2 euros. Perfect for those who missed the showers in the morning at the stadium.
Foot and Drinks
The capacity of own beverages and own food is allowed on the campsite. On the festival grounds, the drinks and the food must be purchased from the stationary suppliers. Own drinks and own food are not allowed on the festival grounds.
Paramedic
We are just a small festival with less than 1000 visitors. Paramedics aren’t available for us. But we will have single pair utensils to help you with small injuries. But considering that major injuries have to be treated in the hospital.
[accordion title=“Travel Information“]
*english version below*
Bahnhof:
Der Bahnhof Andernach ist 2km vom Festival entfernt.
Adresse: Kurfürstendamm 1,56626 Andernach
Flughäfen:
Köln/Bonn (CGN) : 90km www.koeln-bonn-airport.de
Düsseldorf (DUS) : 140km www.dus.com
Dortmund (DTM) : 180km www.dortmund-airport.de
Frankfurt (FRA) : 120km www.frankfurt-airport.com
Frankfurt (HHN) : 100km www.hahn-airport.de
Entfernungen zum Festival in Europa:
Amsterdam:345km
Barcelona: 1330km
Berlin: 615km
Budapest: 1100km
Essen: 135km
Frankfurt a.Main: 135km
Hamburg: 490km
Kattowitz: 965km
Kopenhagen: 810km
Köln: 75km
London: 650km
Luxemburg: 200km
Mailand: 750km
München: 520km
Paris: 550km
Prag: 645km
Wien: 845km
Zürich: 510km
________________________________________________________________________________________________________________
by train:
Andernach train station is 2km away from the festival.
Address: Kurfürstendamm 1,56626 Andernach
airports:
Cologne/Bonn (CGN): 90km www.koeln-bonn-airport.de
Dusseldorf (DUS): 140km www.dus.com
Dortmund (DTM): 180km www.dortmund-airport.de
Frankfurt (FRA): 120km www.frankfurt-airport.com
Frankfurt (HHN) :100km www.hahn-airport.de
Distances to the festival by car:
Amsterdam:345km
Barcelona: 1330km
Berlin: 615km
Budapest: 1100km
Essen: 135km
Frankfurt a.Main: 135km
Hamburg: 490km
Katowice: 965km
Copenhagen: 810km
Cologne: 75km
London: 650km
Luxembourg: 200km
Milan: 750km
Munich: 520km
Paris: 550km
Prague: 645km
Vienna: 845km
Zurich: 510km
[/accordion]
[accordion title=“AGB“]Mit dem Zutritt zum Festivalgelände erkennen die Nutzer und Besucher des Geländes die Geltung dieser Park- und Campingordnung an. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket
gewährt wird (Veranstaltungsfläche, Park- und Campingbereich).
1. HAUSRECHT, ZUGANG
1.1. Die Mitarbeiter des Juz Andernach üben das Hausrecht auf dem gesamten Festivalgelände aus. Sie können dieses Recht auf Dritte übertragen. Anweisungen des Ordnungs- und Verkehrsdienstpersonals ist Folge zu leisten.
1.2. Bei Zuwiderhandlung gegen die Park- oder Campingordnung oder wenn ein Verstoß gegen die Park- und Campingordnung bevorsteht, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Der Veranstalter behält sich Schadensersatzansprüche gegen jedermann vor, der schuldhaft auf dem Festivalgelände einen Schaden verursacht. Begeht ein Besucher auf dem Festivalgelände eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
1.3. Der Zugang und Aufenthalt auf dem Festivalgelände ist nur mit gültiger und nicht entwerteter Eintrittskarte bzw. Zugangsberechtigung oder mit entwerteter Eintrittskarte bzw. Zugangsberechtigung und gültigem, unversehrtem Original Festivalband erlaubt. Die Zugangslegitimationen sind unaufgefordert vorzuweisen.
2. ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN VERBOTENE GEGENSTÄNDE
2.1. Grundsätzlich gilt, jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Keine körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Personen. Es ist untersagt, Gegenstände auf andere Besucher oder Zelte zu werfen, außerhalb der Toiletten zu urinieren oder seine Notdurft zu verrichten, Sachen zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen. Ab 24 Uhr ist die Lautstärke von Musikanlagen generell auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Stromaggregate dürfen nur betrieben werden, solange sich kein anderer Gast vom Lärm belästigt fühlt.
2.2. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Shirts von rechten Bands, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art dürfen nicht auf das Gelände gebracht oder dort verwendet werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
2.3. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters darf niemand Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, auf das Festivalgelände bringen oder dort nutzen.
2.4. Es ist untersagt, gewerblich Handel zu treiben oder werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter (Flyer) auf das Festivalgelände zu bringen, diese dort zu verteilen oder sonstige Marketingaktionen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt.
3. VERKEHRS-, FLUCHT- und RETTUNGSWEGE
Die Verkehrs-, Flucht- und Rettungs-/Brandschutzwege sind gekennzeichnet – es darf auf diesen weder geparkt noch gecampt werden. Bei Zuwiderhandlung wird kostenpflichtig geräumt oder abgeschleppt.
4. CAMPING
Gestattet ist Campen und Zelten im üblichen Rahmen, d.h. das Ausheben von Kuhlen, Löchern und Gräben ist genau so wenig gestattet wie der Bau von Türmen, Gestellen und sonstigen Vorrichtungen.
5. Recht am eigenen Bild
Mit Erwerb der Eintrittskarte erkennt der inhaber an, dass mit Foto- und Filmaufnahmen zu rechnen ist, die medial verwertet werden können.
6. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken und Campen auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr.
Andernach, November 2015 – Änderungen vorbehalten[/accordion]